Der Bericht zur Innenentwicklung und die Entwicklungsstrategie als Grundlage für die kommende Ortsplanungsrevision wurden der Mitwirkung unterstellt. Gemäss Art. 4 RPG hat die Behörde für eine geeignete Mitwirkung zu sorgen. Es wurde von der Planungskommission und dem Gemeinderat entschieden, die Bevölkerung möglichst früh, aber anhand vorliegender, diskutierbarer Vorschläge miteinzubeziehen.
Voraussetzung einer Anpassung des kommenden Richtplans und des Zonenplanes ist die Erarbeitung einer Gesamtschau, basierend auf einer Analyse der Ausgangslage. Auf der obersten Ebene der Planung steht in den meisten Gemeinden das Leitbild mit Leitsätzen zur Gemeindeentwicklung (Handlungsanweisung des Gemeinderates an die PLK für die Ortsplanung, 08. Mai 2019). Darauf folgt eine gebietsbezogene Entwicklungsstrategie.
Voraussetzung einer Anpassung des kommenden Richtplans und des Zonenplanes ist die Erarbeitung einer Gesamtschau, basierend auf einer Analyse der Ausgangslage. Auf der obersten Ebene der Planung steht in den meisten Gemeinden das Leitbild mit Leitsätzen zur Gemeindeentwicklung. Darauf folgt eine gebietsbezogene Entwicklungsstrategie. In der Entwicklungsstrategie werden bereits grob die Absichten der kommunalen Richtplanung festgelegt, diese hat jedoch im Vergleich zur kommunalen Richtplanung noch keine rechtliche Verbindlichkeit. Die Entwicklungsstrategie basiert auf einer übergeordneten Planung und ist aus diesem Grund schematisch zu verstehen. Eine parzellenscharfe Abgrenzung ist hier nicht angebracht. Die Grundlage dieses Konzeptes bilden die Erkenntnisse aus der qualitativen und quantitativen Analyse, dem Bericht zur Innenentwicklung sowie Informationen und Rückmeldungen aus der Gemeinde.
Als eine der Grundlagen für die Entwicklungsstrategie wurde vorgängig die Strategie der Innenentwicklung erarbeitet. Im Zuge des Bundesgesetzes zur Raumplanung beziehungsweise der kantonalen Richtplanung sind die Gemeinden dazu angehalten die Innenentwicklung zu stärken und vor einer Aussenentwicklung zu forcieren. Die Innenentwicklung beinhaltet das Auffüllen von Baulücken, die Aufzonung unternutzter Gebiete, die Siedlungserneuerung, Umzonungen und die Ausschöpfung bestehender Baureserven. Dazu wurden in der Strategie zur Innenentwicklung bereits die Gebiete mit hoher Dichte bezeichnet. Bei der Innenentwicklung geht es jedoch nicht nur um eine quantitative Entwicklung, sondern auch die qualitativen Faktoren sind von Bedeutung. Die Entwicklung im Bestand bietet immer auch Chancen für eine Gemeinde (z.B. effizientere Nutzung der vorhandenen Infrastruktur, Belebung der Ortszentren, Quartieraufwertungen etc.). Zudem ist eine Innenentwicklung nicht an jedem Ort erwünscht und soll aus ortsbaulicher Sicht zielgerichtet erfolgen. Die Strategie lotet die bestehenden Reserven und die künftigen Entwicklungsmöglichkeiten im bestehenden Siedlungsgebiet in einer gesamthaften Betrachtungsweise aus.
Speicher ist ein typisches Strassendorf. Die Kernzone, Gewerbe-, und Mischzonen liegen mehrheitlich, gut erschlossen, an diesen Strassen. Die attraktiven Wohnlagen entwickelten sich entlang der Hänge und zwischen dem Strassenkreuz Haupt- und Buchenstrasse. Der Dorfkern ist nur schwer zu bestimmen, deutet sich jedoch ab dem Bahnhof nach Norden bis zum Restaurant/Hotel Krone und nach Osten zur Kirche hin ab.
Der Ort Speicherschwendi ist sehr stark von Einfamilienhäusern geprägt. Das Siedlungsgebiet breitet sich entlang der Strasse auf einem kurzen Abschnitt stark nach Norden und nach Süden aus. Der Dorfkern befindet sich entlang dieser Hauptstrasse mit einer Postautohaltestelle und dem Restaurant Bären.
Im Teilplan Siedlung werden die folgenden Themen weiterführend behandelt: Dorfzentrum, Gewerbe, Innenentwicklung/Verdichtung, mögliche Siedlungsentwicklungen sowie öffentliche Bauten und Anlagen.
Die Gemeinde ist entlang der Bahnlinie der Appenzeller Bahnen durch den öffentlichen Verkehr gut erschlossen. Im Rahmen der Überarbeitung der Bahnübergänge an der Hauptstrasse ist die Gemeinde in Abklärung mit dem kantonalen Tiefbauamt zur gesamten Betrachtung des Verkehrsraum (Gestaltungs- und Betriebskonzept Hauptstrasse). Dabei muss insbesondere die Aufenthaltsqualität und die Verbindungen für den Langsamverkehr verbessert werden.
Die Langsamverkehrverbindungen werden durch die topografische Lage bestimmt. Direkte Wege können für Menschen mit eingeschränkter Mobilität aufgrund der starken Neigung oder Stufen unbegehbar sein.
Speicher liegt umgeben von weitläufigen Naherholungsgebieten und verfügt bereits über ein grosses Angebot an Sportanlagen. Freiräume sind für alle Bewohnenden innerhalb von maximal 400 m Distanz zu erreichen. Der Freiraum innerhalb des Siedlungsgebietes hat deshalb nicht dasselbe Gewicht wie in einer grösseren Stadt. Jedoch ist es – insbesondere im Hinblick auf die kommende Innenentwicklung – zwingend, Freiräume mit hoher Aufenthaltsqualität innerhalb des Siedlungsgebiets zu sichern. Diese können auch in den bereits vorhandenen Strukturen eine ortsplanerische Aufwertung für Mensch und Natur erzielen.
Der Teilplan Freiraum konzentriert sich vorwiegend auf die Freiflächen innerhalb des Siedlungsgebietes, Siedlungsränder, Gartengestaltung/Steingärten, Grünkorridore und die Offenlegung der Gewässer.
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